"Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen."
Albert Camus (1942)
Ich unterstütze Sie individuell mit einem Gespräch, mit Zuhören oder einem Gutachten.
Was meine Patienten und Patientinnen sagen:
Diagnostik
Manchmal gibt es Hürden auf dem eigenen Lebensweg. Durch eine psychologische Diagnostik stelle ich fest, was diese Hürden genau sind und wo Unterstützungsbedarf besteht. Dazu werden ein ausführliches Gespräch geführt und psychologische Testverfahren verwendet. Dadurch lässt sich beispielsweise feststellen, ob psychische Erkrankungen oder kognitive Probleme vorliegen.
Therapie
Ich unterstütze mit psychologischer Einzeltherapie, wo Sie als Patient/als Patientin im Mittelpunkt stehen. Ich bin für Sie da und begleite Sie auf Ihrem Weg speziell in folgenden Bereichen:
Mit einem Gutachten wird eine ganz spezielle Frage beantwortet. Als Gutachter wird der aktuelle Stand der Wissenschaften herangezogen, genauso wie die eigene langjährige Erfahrung. Gutachten werden meistens für Behörden, Gerichte oder Versicherungen benötigt. Die Fragen sind vielfältig, wie auch Personen vielfältig sind.
Häufige gutachterliche Fragestellungen in der Psychologie sind:
Häufige gutachterliche Fragestellungen in der Berufskunde sind:
FAQs: Häufig gestellte Fragen
Ich benötige eine fachärztliche/psychiatrische Untersuchung mit einem Befund und gegebenenfalls Medikamente, ist das bei Ihnen möglich?
Nein, das ist nicht möglich. Ich bin Klinischer Psychologe und Experte für die Diagnostik psychischer Erkrankungen und für nicht-medikamentöse Behandlungsansätze. Als Klinischer Psychologe darf
ich keine Medikamente verschreiben, das ist nur Ärzten/Ärztinnen vorbehalten.
Was jedoch möglich ist, ist die Ausstellung eines Befundes nach einer psychologischen Diagnostik. Ein Befund umfasst die Anamnese, die Erhebung des psychopathologischen Status, die Durchführung
und Interpretation psychologische Testverfahren, die Diagnosestellung nach ICD-10 und weitere Versorgungsschritte/Empfehlungen (z.B. psychologische Therapie).
Ich kann wegen meinen Erkrankungen nicht mehr arbeiten, können Sie mir eine Krankschreibung ausstellen?
Nein, das ist nicht möglich. Als Klinischer Psychologe darf ich keine Krankschreibungen ausstellen, das ist nur Ärzten/Ärztinnen vorbehalten.
Falls es sich um eine psychische Erkrankung handelt, kann ein Befund/Gutachten erstellt werden. Die Fragestellung lautet in solchen Fällen oftmals, ob das psychische/kognitive Leistungsprofil
noch ausreichend ist, um den Anforderungen im Beruf gerecht zu werden.
Ich habe eine Überweisung für eine Psychotherapie von meinem behandelnden Arzt/meiner behandelnden Ärztin bekommen, kann ich damit zu Ihnen kommen?
Formal handelt es sich bei meinen Leistungen um eine klinisch-psychologische Behandlung bzw. psychologische Therapie. Im rechtlichen Sinne biete ich keine Psychotherapie an. Eine psychologische
Therapie und eine Psychotherapie sind jedoch fachlich gleichwertig, in der konkreten Therapie sind die Unterschiede minimal, falls überhaupt Unterschiede wahrgenommen werden.
Für die klinisch-psychologische Behandlung bzw. psychologische Therapie gibt es bei den Sozialversicherungsträgern das entsprechende Formular ("Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei
Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung"). Durch dieses Formular kann ein Kostenzuschuss beantragt werden, der die tatsächlichen Therapiekosten reduziert. Die Höhe des
Kostenzuschuss ist pro Sozialversicherungsträgern unterschiedlich. Eine klassische Überweisung ("gelber Zettel") ist nicht notwendig.
Wie oft muss ich zu einer psychologischen Therapie bzw. klinisch-psychologischen Behandlung kommen?
Die Häufigkeit ist von der Grunderkrankung, den vereinbarten Zielen und den eigenen Bedürfnissen abhängig. Anfangs können wöchentliche Termine sinnvoll sein, später kann der Zeitabstand ausgedehnt werden (z.B. alle 2 Wochen). Die Häufigkeit wird individuell vereinbart. Die Zeitdauer pro Therapieeinheit beträgt 60 Minuten (= 50 Minuten persönliches Gespräch + 10 Minuten Vorbereitung/Nachbereitung).
Bieten Sie auch Termine online über Videotelefonie an?
Ja, das ist für Therapieeinheiten möglich. Ich verwende für meine Termine online das Programm Zoom. Für bestimmte Leistungen sind keine Online-Termine möglich und ein Termin in meiner Praxis vor Ort ist notwendig (z.B. für neuropsychologische/kognitive Testung).
Bieten Sie auch Hausbesuche an?
Prinzipiell schon, doch nur in sehr eingeschränktem Ausmaß. Insbesondere kann es bei Begutachtungen notwendig sein, Hausbesuche zu machen (z.B. bei massiver Einschränkung der Mobilität). Bei
Therapieeinheiten biete ich nur in Ausnahmefällen Hausbesuche an.
Falls es zu einem Hausbesuch kommt, wird der Zeitaufwand für die Wegstrecke (Hin- und Rückfahrt) und gegebenenfalls ein Kilometergeld berechnet.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich einen Befund oder ein Gutachten benötige, was soll ich tun?
Ein Befund ist üblicherweise kürzer und nicht so aufwändig wie Gutachten. Beispielfragen sind: Welche psychische Erkrankung liegt vor? Welche kognitiven Beeinträchtigungen sind vorhanden?
Ein Gutachten wiederum ist aufwändiger und beantwortet eine spezielle Frage, die oftmals für Behörden, Gerichte oder Versicherung von Interesse sind: Beispielfragen sind: Welches psychisches
Leistungsprofil liegt vor? Ist eine Einsetzbarkeit am Arbeitsmarkt noch gegeben?
Gutachten fassen weiters alle vorliegenden Befunde zusammen, sind in der Argumentation viel ausführlicher, betrachten den individuelle Geschichte ganz genau und verwendet eine größere Anzahl an
psychologischen Testverfahren (z.B. auch für Aggravation).
Ich brauche ein Privatgutachten für eine Versicherung, Behörde oder für ein geplantes/laufendes Gerichtsverfahren, kann ich mit diesem Anliegen zu Ihnen kommen?
Ja, ich erstelle auch Privatgutachten. Wesentlich ist eine konkrete Fragestellung, die ich im Gutachten beantworten soll.
Ich habe nur eine kurze Frage, darf ich Sie anrufen oder Ihnen eine Email dazu schreiben?
Falls Sie bei mir bereits Patient/Patientin sind, dann bin ich Ihnen sehr gerne behilflich. Wenn die Frage doch umfassender zu beantworten ist und die Wertigkeit eines Beratungs-/Therapietermins
hat, dann können wir diese Frage gerne näher bei einem persönlichen Termin besprechen.
Die Wertigkeit eines Beratungs-/Therapietermins liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Email sehr lange ist, die gesamte Krankengeschichte umfasst oder im Anhang viele Befunde/Gutachten
mitgeschickt werden.
Falls Sie bei mir noch nicht Patient/Patientin sind, kann ich inhaltliche Fragen nur bei einem Termin besprechen. Selbstverständlich können Sie mich zur Terminvereinbarung kontaktieren!
Meine Versicherung, eine Behörde oder das Gericht hat nicht zu meinem Vorteil entschieden. Können Sie mich über meine weiteren rechtlichen Möglichkeiten aufklären?
Nein, das ist nicht möglich. Als Psychologe und Berufskundler ist keine Rechtsberatung möglich. Die beste Lösung ist, dass Sie rechtliche Angelegenheiten mit Ihrem Anwalt besprechen.